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V1915-18 29. Juni 2018 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · base imponible

Bemessungsgrundlage bei der Abtretung von Hypothekendarlehen: Ausstehender Tilgungsbetrag plus Zinsen und ähnliche Posten

Die Anfrage befasst sich mit der Frage nach der Bemessungsgrundlage für die Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados) bei der Abtretung von Krediten mit Hypothekensicherung. Die DGT stellt klar, dass die Bemessungsgrundlage der gesicherte Betrag ist, der sich aus dem noch ausstehenden Kapital sowie den vereinbarten Zinsen oder Vertragsstrafen zusammensetzt, sofern diese rechtmäßig sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bemessungsgrundlage der Abtretung eines durch eine Hypothek besicherten Kredits.

Die Entscheidung der DGT

Bei der Abtretung von Hypothekendarlehen ist die Bemessungsgrundlage für die gestaffelte Abgabe auf dokumentierte Rechtsgeschäfte der gesamte garantierte Betrag. Dieser setzt sich aus dem am Tag der Abtretung noch zu tilgenden Darlehensbetrag zusammen, zuzüglich Zinsen, Entschädigungen, Vertragsstrafen oder anderer vereinbarter analoger Posten. Konzepte, die nicht rechtmäßig sind oder durch ein rechtskräftiges Urteil als rechtswidrig erklärt wurden, sind nicht einzubeziehen.

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