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V1910-19 22. Juli 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · retención

Pflicht zur Quellensteuer bei der Vermietung von Stadtimmobilien durch gemeinnützige Organisationen

Eine gemeinnützige Organisation erkundigt sich, ob bei der Anmietung einer Wohnung zur unentgeltlichen Überlassung an bedürftige Personen eine Einkommensteuer (IRPF) einzubehalten ist. Die DGT stellt fest, dass eine Quellensteuer in Höhe von 19 % einzubehalten ist, da die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Sometimiento a retención.

Die Entscheidung der DGT

Las entidades están obligadas a practicar retenciones cuando satisfagan rendimientos procedentes del arrendamiento de inmuebles urbanos. En este caso, la entidad debe retener el 19% sobre los rendimientos del arrendamiento, puesto que no se aplican las exoneraciones previstas en el Reglamento del IRPF para este supuesto.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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