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Eine deutsche gemeinnützige Vereinigung erkundigt sich, ob die Gebühr für eine Veranstaltung, die Unterkunft und Transport umfasst, von der Mehrwertsteuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Organisation solcher Veranstaltungen als eine Einzelleistung betrachtet werden kann. Die Befreiung hängt davon ab, ob die Veranstaltung der kulturellen Verbreitung dient und die Einrichtung die Anforderungen an eine soziale Einrichtung erfüllt.
Cuestión planteada Aplicación de la exención prevista en el artículo 20.Uno.14º de la Ley del Impuesto sobre el Valor Añadido.
La organización de eventos con servicios de alojamiento y transporte puede considerarse una prestación única de servicios complejos si estos son accesorios al servicio principal. La exención del artículo 20.Uno.14º aplica a servicios de difusión cultural siempre que sean prestados por entidades de carácter social. Para ser entidad de carácter social, la organización debe carecer de finalidad lucrativa, tener cargos gratuitos y no favorecer a sus socios o parientes. Si no se cumplen estos requisitos o el objeto no es cultural, el servicio estará sujeto al tipo general del 21%.
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