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V1897-24 21. August 2024 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · régimen especial de agencias de viajes

Von einem Reisebüro subuntertrahmentierte Transferleistungen unterliegen dem Sonderregime für Reisebüros

Ein Reisebüro erkundigte sich, ob die an einen britischen Reiseveranstalter untervertragenen und in Rechnung gestellten Personenbeförderungsleistungen der Umsatzsteuer unterliegen oder von dieser befreit sind. Die DGT stellt fest, dass diese Leistungen, wenn sie im eigenen Namen erbracht werden, dem Sonderregime für Reisebüros unterliegen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die vom anfragenden Reisebüro an den britischen Reiseveranstalter erbrachten Transferleistungen der Umsatzsteuer unterliegen und gegebenenfalls von dieser befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Transferleistungen, die von einem Reisebüro im eigenen Namen unter Verwendung fremder Mittel erbracht werden, stellen eine Reiseleistung dar, die dem Sonderregime für Reisebüros unterliegt. Diese Leistung gilt als eine einzelne Leistung, die im Anwendungsbereich der Steuer erbracht wird. Der anzuwendende Steuersatz ist der allgemeine Satz von 21 Prozent, es sei denn, der Empfänger ist ein berechtigter Steuerpflichtiger, der sich für das allgemeine Regime entscheidet, in diesem Fall würde die Beförderung mit 10 Prozent besteuert. Ebenso kann die Befreiung nach Artikel 143 angewendet werden, wenn die für die Reise erworbenen Leistungen außerhalb der Gemeinschaft erbracht werden.

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