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V1871-21 15. Juni 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Der Abzug von 30 % kann nicht angewandt werden, wenn Abfindungszahlungen in verschiedenen Steuerjahren geleistet werden

Der Steuerpflichtige fragt, ob der 30 %ige Abzug für unregelmäßige Einkünfte auf die im Rahmen eines Plan zur freiwilligen Vertragsbeendigung erhaltenen Beträge angewandt werden kann. Die DGT antwortet, dass aufgrund der anteiligen Zahlung in verschiedenen Zeiträumen die Voraussetzung der Zurechnung zu einem einzigen Steuerjahr nicht erfüllt ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der erhaltenen Beträge. Anwendung des 30-prozentigen Abzugs gemäß Artikel 18.2 des Gesetzes 35/2006.

Die Entscheidung der DGT

Der Abzug von 30 % für Arbeitsentgelte, die auf notorisch unregelmäßige Weise erzielt werden, wie etwa Beträge aus Aufhebungsverträgen im gegenseitigen Einvernehmen, ist nur anwendbar, wenn sie einer einzigen Steuerperiode zugerechnet werden. Da die Zahlungen nicht auf ein einziges Steuerjahr entfallen, findet der Abzug gemäß Artikel 18.2 des LIRPF keine Anwendung.

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