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V1858-15 15. Juni 2015 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención educativa

Catering-Unternehmen unterliegen bei Schulverpflegungsdiensten der Mehrwertsteuer

Ein Gastgewerbeverband erkundigte sich, ob die Steuerbefreiung für die Betreuung und Aufsicht von Kindern auch auf den Schulverpflegungsservice von Unternehmen außerhalb von Bildungseinrichtungen ausgeweitet werden kann. Die DGT entschied, dass der Verpflegungsservice nicht steuerbefreit ist, wenn er von einem Catering-Unternehmen erbracht wird, auch wenn die Aufsicht und Unterstützung der Kinder steuerbefreit bleiben.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si cabe la extensión de la exención del art. 20.Uno.9º LIVA al servicio de comedor escolar por encontrarse directamente relacionado con la guarda y custodia de niños.

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