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V1855-17 13. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Die steuerliche Ansässigkeit in Spanien wird durch vollständige Zeiträume bestimmt und erfordert den Nachweis des Wohnsitzes in einem anderen Land

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, in welchem Land er seine Einkommensteuererklärung abgeben muss, nachdem er seinen Familienwohnsitz nach Finnland verlegt hat. Die DGT erläutert, dass die Ansässigkeit anhand von Kalenderjahren sowie Kriterien der Aufenthaltsdauer oder des wirtschaftlichen Mittelpunkts der Lebensinteressen bestimmt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: In welchem Land, sei es in Spanien oder Finnland oder in beiden Ländern, muss die entsprechende Einkommensteuererklärung für 2017, 2018 und folgende Jahre eingereicht werden.

Die Entscheidung der DGT

La residencia fiscal en España se determina por periodos impositivos completos (año civil) sin posibilidad de fraccionamiento por cambio de residencia. Se considera residente si permanece más de 183 días en territorio español o si el núcleo de sus actividades o intereses económicos radica en España. Si concurren criterios de residencia en ambos países, se aplicarán las reglas de desempate del Convenio para evitar la doble imposición aplicable.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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