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Eine Steuerpflichtige fragt, ob sie die Reinvestitionsbefreiung nach dem Verkauf ihrer Wohnung und dem Kauf einer als Büro/Praxis eingetragenen, aber bewohnbaren Immobilie in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass die Eintragung im Grundbuch die Befreiung nicht ausschließt, sofern die Immobilie tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Cuestión planteada Si dicho inmueble reúne las condiciones para considerarlo vivienda habitual y poder así beneficiarse de la exención por reinversión en vivienda habitual.
La exención requiere que tanto la vivienda transmitida como la adquirida sean viviendas habituales. El concepto de vivienda habitual incluye cualquier edificación, independientemente de su calificación en el Registro de la Propiedad o de si cumple la normativa urbanística. Para que un local sea vivienda habitual, debe estar acondicionado o ser susceptible de serlo, y cumplir los requisitos de titularidad, residencia efectiva y permanencia. La acreditación de que el local es la residencia habitual es una cuestión de hecho que debe probar el contribuyente.
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