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V1842-17 12. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Einkünfte aus Vermietung und fiktive Mieteinkünfte werden bei Gütergemeinschaft zu 50 % jedem Ehegatten zugerechnet

Ein Ehepaar im Güterstand der Gütergemeinschaft erkundigt sich, wie die Mieteinnahmen aus einer Gewerbeeinheit und die fiktiven Mieteinkünfte zu deklarieren sind, wenn nur einer der Ehegatten im Mietvertrag steht. Die DGT stellt klar, dass beide Ehegatten 50 % der Erträge und der Quellensteuerabzüge entsprechend ihrer rechtlichen Inhaberschaft angeben müssen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Wie ist die Zurechnung der Immobilienerträge gemäß Artikel 85 des LIRPF sowie der aus der Vermietung der Räumlichkeiten resultierenden Erträge und der Quellensteuern zuzuweisen, falls beide Ehegatten ihre Einkommensteuererklärung (IRPF) einzeln abgeben.

Die Entscheidung der DGT

Die Erträge aus der Vermietung einer Gewerbeeinheit sind jedem Ehegatten entsprechend seiner rechtlichen Eigentumsverhältnisse zuzurechnen, d. h. jeweils 50 %. Die vom Mieter einbehaltenen Quellensteuern sind auf die Ehegatten zu gleichen Teilen aufzuteilen. Ebenso ist die Zurechnung von Immobilienerträgen für den Zeitraum, in dem die Immobilie nicht vermietet ist, zu jeweils 50 % auf die Ehegatten aufzuteilen.

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