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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine Wohnung, die zuvor sein Hauptwohnsitz war, aus beruflichen Gründen vermietet wurde und nun wieder bezogen wird, weiterhin als Hauptwohnsitz für Abzüge und Befreiungen gilt. Die DGT erläutert, dass unter dem Übergangsregime der Abzug und die Befreiung erneut geltend gemacht werden können, sofern die Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt sind.
Cuestión planteada Si el inmueble tiene la consideración de vivienda habitual para ellos a efectos de poder aplicar las correspondientes deducciones y exenciones en el IRPF.
Para aplicar la deducción por inversión en vivienda habitual bajo el régimen transitorio, el contribuyente debe haber adquirido la vivienda antes de 2013 y haber practicado la deducción previamente. Al volver a residir en ella, podrá practicar la deducción por las cantidades vinculadas a su parte indivisa, siempre que la vivienda alcance de nuevo la consideración de habitual tras tres años de uso efectivo y permanente. Respecto a la exención por reinversión, la vivienda debe haber tenido el carácter de habitual hasta cualquier día de los dos años anteriores a la fecha de transmisión.
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