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V1840-22 2. August 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Der Abzug von 30 % auf Nachzahlungen ist nicht zulässig, wenn der Entstehungszeitraum zwei Jahre nicht überschreitet

Es wird angefragt, ob Nachzahlungen aus dem Jahr 2018, die im Jahr 2021 erhalten wurden, von der 30 %igen Ermäßigung gemäß Artikel 18.2 LIRPF profitieren können. Die DGT antwortet, dass dies nicht anwendbar ist, da kein Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren vorliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die in Artikel 18.2 LIRPF vorgesehene Ermäßigung von 30 Prozent auf Nachzahlungen aus dem Jahr 2018, die im Jahr 2021 erhalten wurden, zur Anwendung kommt.

Die Entscheidung der DGT

Die Ermäßigung von 30 % setzt voraus, dass die Einkünfte einen Entstehungszeitraum von mehr als zwei Jahren haben oder notorisch unregelmäßig sind. Da es sich in diesem Fall um Nachzahlungen aus einem einzigen Jahr (2018) handelt, ist das Erfordernis eines Entstehungszeitraums von mehr als zwei Jahren nicht erfüllt. Sie fallen auch nicht unter die im IRPF-Reglement geregelten Fälle einer notorisch unregelmäßigen Erzielung.

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