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Ein niederländischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er aufgrund seines Umzugs nach Spanien zur Tätigkeit als Country Manager das Sonderregime der LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dieses Regime gewählt werden kann, sofern neben weiteren gesetzlichen Anforderungen ein Kausalzusammenhang zwischen der Versetzung und dem Beginn des Arbeitsverhältnisses besteht.
Cuestión planteada Si le resulta de aplicación el régimen fiscal especial regulado en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar el régimen especial del artículo 93 de la LIRPF, el desplazamiento debe ser consecuencia de un contrato de trabajo con un empleador en España. El contribuyente debe haber sido no residente en los diez períodos impositivos anteriores y no obtener rentas mediante un establecimiento permanente en España. La aplicación de este régimen implica tributar por el Impuesto sobre la Renta de no Residentes durante el año de cambio de residencia y los cinco siguientes.
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