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V1831-24 1. August 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · gastos deducibles

Rechtsverteidigungskosten gegen die beschäftigende Verwaltung sind bis zu einem Betrag von 300 Euro abzugsfähig

Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob sie die Anwaltskosten nach einem Rechtsstreit gegen den Gesundheitsdienst von Extremadura bezüglich der Bewertung einer Beamtenprüfung absetzen könne. Die DGT antwortet, dass diese Kosten als Rechtsverteidigungskosten abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten in der Einkommensteuer, in Anwendung von Artikel 19 des Gesetzes 35/2006.

Die Entscheidung der DGT

Rechtsverteidigungskosten, die unmittelbar aus Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Steuerpflichtigen und der Person resultieren, von der er Einkünfte bezieht, sind abzugsfähig. In diesem Fall erfüllt der Rechtsstreit gegen die beschäftigende Verwaltung bezüglich der Bewertung einer Beamtenprüfung diese Voraussetzung. Der Abzug ist gemäß Artikel 19.2.e) des Einkommensteuergesetzes (IRPF) auf 300 Euro pro Jahr begrenzt.

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