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Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob sie die Anwaltskosten nach einem Rechtsstreit gegen den Gesundheitsdienst von Extremadura bezüglich der Bewertung einer Beamtenprüfung absetzen könne. Die DGT antwortet, dass diese Kosten als Rechtsverteidigungskosten abzugsfähig sind.
Gestellte Frage: Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten in der Einkommensteuer, in Anwendung von Artikel 19 des Gesetzes 35/2006.
Rechtsverteidigungskosten, die unmittelbar aus Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Steuerpflichtigen und der Person resultieren, von der er Einkünfte bezieht, sind abzugsfähig. In diesem Fall erfüllt der Rechtsstreit gegen die beschäftigende Verwaltung bezüglich der Bewertung einer Beamtenprüfung diese Voraussetzung. Der Abzug ist gemäß Artikel 19.2.e) des Einkommensteuergesetzes (IRPF) auf 300 Euro pro Jahr begrenzt.
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