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V1829-15 10. Juni 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Anwendung des 40-prozentigen Abzugs auf den übersteigenden Teil der Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung möglich

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob der 40-prozentige Abzug aufgrund von Unregelmäßigkeiten auf den übersteigenden Teil seiner Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung angewendet werden kann. Die DGT stellt klar, dass dieser Abzug auf den nicht steuerfreien Überhang anwendbar ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die festgelegten Grenzen nicht überschritten werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung des in Artikel 18.2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen 40 %igen Abzugs für Unregelmäßigkeiten.

Die Entscheidung der DGT

Der Teil der Abfindung, der die verbindlichen Grenzen des Arbeitsstatuts überschreitet, unterliegt der Besteuerung als Arbeitslohn. Auf diesen nicht steuerfreien Überschuss ist der in Artikel 18.2 des LIRPF vorgesehene Abzug von 40 % anwendbar, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Der Betrag des Einkommens, auf den der Abzug angewendet wird, darf 300.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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