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V1825-19 15. Juli 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Kein Verrechnungsrecht zwischen Kreditausfällen und Immobilienverkäufen

Ein Ehepaar erkundigte sich, ob der Vermögensverlust aus einem nicht bedienten Kredit (durch eine Kapitalerhöhung) mit dem Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie verrechnet werden kann. Die DGT entschied, dass der Verlust aus dem Zahlungsausfall der allgemeinen Bemessungsgrundlage unterliegt, während der Veräußerungsgewinn der Sparbemessungsgrundlage zuzurechnen ist, weshalb eine Verrechnung ausgeschlossen ist.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si puede compensar en el IRPF correspondiente al ejercicio 2019 la pérdida patrimonial que según manifiestan los consultantes se produciría en la operación de liquidación de la sociedad tras la ampliación de capital por compensación de créditos, con la ganancia patrimonial obtenida en la venta del inmueble.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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