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V1814-19 11. Juli 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · atribución de rentas

Abzug von Fahrzeugkosten in einer Gütergemeinschaft: Das Fahrzeug muss der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sein

Eine Gütergemeinschaft erkundigt sich, ob zur Berechnung der den Gesellschaftern zuzurechnenden Erträge der Anschaffungswert eines Fahrzeugs oder nur dessen Abschreibung zu berücksichtigen ist. Die DGT stellt klar, dass Ausgaben abzugsfähig sind, wenn das Fahrzeug ein der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnetes Vermögensgut ist und der Anschaffungswert über die Abschreibung geltend gemacht wird.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob bei der Berechnung des jedem Miteigentümer zuzurechnenden Ertrags der Anschaffungswert des Fahrzeugs oder nur dessen Abschreibung zu berücksichtigen ist.

Die Entscheidung der DGT

Die den Miteigentümern zugerechneten Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten behalten die Art dieser Einkünfte bei. Damit die Fahrzeugkosten abzugsfähig sind, muss das Fahrzeug ein dem Betrieb zugeordnetes Vermögensgegenstand sein. In diesem Fall muss der Abzug des Anschaffungswerts durch Anwendung des entsprechenden Abschreibungssatzes erfolgen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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