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Ein geschiedener Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er in seiner Steuererklärung für 2017 den Kinderfreibetrag, den Abzug für Unterhaltsleistungen sowie den Abzug für die selbstgenutzte Wohnung geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass er entweder den (anteiligen) Kinderfreibetrag oder die steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen wählen kann und weiterhin Anspruch auf den Abzug für die selbstgenutzte Wohnung hat.
Cuestión planteada Si en su declaración de IRPF de 2017 puede aplicarse el mínimo por descendientes correspondiente a su hija menor y, en su caso, las especialidades previstas en los artículos 64 y 75 de la LIRPF, así como si puede practicar la deducción de las cantidades satisfechas por el préstamo destinado a la adquisición de la vivienda habitual, teniendo en cuenta que ha practicado dicha deducción desde el año 2009.
El progenitor que no tiene la custodia pero paga alimentos puede optar por el mínimo por descendientes (siempre que se asimile la convivencia por dependencia económica) o por la especialidad de anualidades por alimentos. El mínimo por descendientes se prorrateará por partes iguales entre los progenitores. Respecto a la vivienda, el contribuyente mantiene el derecho a la deducción por inversión en vivienda habitual si mantiene la propiedad y la vivienda sigue siendo la residencia de los hijos comunes.
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