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V1798-25 13. Oktober 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · atribución de rentas

Einkünfte einer Gütergemeinschaft werden den Gesellschaftern nach Vereinbarung oder zu gleichen Teilen zugerechnet

Es wird geklärt, wie eine auf Maurerarbeiten spezialisierte Gütergemeinschaft in der Einkommensteuer (IRPF) zu behandeln ist. Die DGT stellt klar, dass diese Einheiten keine Steuerpflichtigen sind, sondern die Einkünfte den Mitgliedern gemäß den getroffenen Vereinbarungen oder, falls keine vorhanden sind, zu gleichen Teilen zugerechnet werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wie die Gütergemeinschaft im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern ist.

Die Entscheidung der DGT

Einheiten im Regime der Einkommenszurechnung sind keine Steuerpflichtigen der Einkommensteuer, sondern Zusammenschlüsse, bei denen die Einkünfte den Mitgliedern entsprechend der Art der sie erzeugenden Quelle zugerechnet werden. Damit die Erträge als wirtschaftliche Tätigkeiten gelten, muss die Einheit eigene Produktionsmittel oder personelle Ressourcen organisieren, wobei alle Gesellschafter das unternehmerische Risiko tragen. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt nach den Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern, sofern diese gegenüber der Verwaltung nachweislich vorliegen, oder zu gleichen Teilen, wenn solche Vereinbarungen nicht bekannt sind.

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