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Ein Vermietungsunternehmen erkundigt sich, ob die Umsatzsteuer auf Aufwendungen für seine Wohnungen (Reparaturen, Versorgungsleistungen) abzugsfähig ist und wie die Weiterverrechnung von Versorgungsleistungen zu behandeln ist. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung von Wohnraum eine von der Umsatzsteuer befreite Leistung ist und somit keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug der damit verbundenen Aufwendungen begründet.
Cuestión planteada Posibilidad de deducir el Impuesto soportado de los gastos de la actividad (reparaciones de viviendas, gastos de oficina etc.), tanto en las viviendas ocupadas, como vacías. Tratamiento de los suministros de las viviendas alquiladas que se refacturan a los inquilinos.
El arrendamiento de inmuebles para uso exclusivo de vivienda está exento de IVA. Al ser una operación exenta, los gastos de mantenimiento y suministros de las viviendas, tanto ocupadas como vacías, no son deducibles. Si la empresa realiza también alquileres de locales (sujetos a IVA), deberá aplicar la regla de la prorrata para determinar la deducción. Los suministros refacturados al inquilino forman parte de la base imponible del arrendamiento.
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