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V1792-24 17. Juli 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · vivienda habitual

Keine Steuerbefreiung für den Nießbraucher bei Veräußerung der Hauptwohnung ohne Volleigentum

Ein Steuerpflichtiger über 65 Jahre veräußerte seine Hauptwohnung, an der er zu 50 % als Volleigentümer und zu 50 % als Nießbraucher beteiligt war. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung nur auf den Anteil des Volleigentums Anwendung findet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Anwendung der in Artikel 33.4.b) des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Befreiung korrekt ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung bei der Übertragung des Hauptwohnsitzes für Personen über 65 Jahre setzt das volle Eigentum an der Immobilie voraus. Wenn das Eigentum getrennt ist, findet die Befreiung auf den Anteil des Nießbrauchsers keine Anwendung, wohl aber auf den Anteil des Volleigentums. Im konkreten Fall unterliegt der Gewinn aus dem 50 %igen Nießbrauch der Sparsteuerbasis, während der Gewinn aus dem 50 %igen Volleigentum steuerfrei bleibt.

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