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Ein Anfragender möchte wissen, ob seine Altersrente nach einem Herzinfarkt und einer Erwerbsminderungsquote von 45 % von der Einkommensteuer befreit ist. Die DGT stellt klar, dass Altersrenten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit steuerpflichtig sind, es sei denn, es handelt sich um eine Rente aufgrund absoluter dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder schwerer Invalidität.
Cuestión planteada Si las prestaciones que percibe de la Seguridad Social (en su escrito se expresa que sus únicos ingresos devienen de su situación de jubilado), están exentas de tributación en el IRPF, teniendo en cuenta que sufrió un infarto antes de acceder a la edad de jubilación, y que debido a la gravedad del mismo estaba impedido para realizar cualquier trabajo.
Las pensiones por incapacidad permanente en grado absoluto o gran invalidez están exentas de IRPF según el artículo 7.f de la LIRPF. Por el contrario, las pensiones por incapacidad parcial o total están sujetas a tributación como rendimientos del trabajo. Si la prestación es de jubilación y no está amparada por una exención de incapacidad, debe tributar y está sujeta a retenciones. El límite para no declarar siendo único pagador de pensiones es de 22.000 euros anuales.
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