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V1787-19 11. Juli 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · cesión de derechos de autor

Urheberrechtsübertragung ist von der MwSt. befreit, Musikdarbietungen hingegen nicht

Ein Urheber erkundigt sich nach der Besteuerung von MwSt. und Einkommensteuer bei der Übertragung von Rechten an einem Musikwerk sowie bei dessen Werbeauftritten. Die DGT stellt fest, dass die Übertragung von Rechten von der MwSt. befreit ist, musikalische Darbietungen jedoch der Steuer unterliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung nach der MwSt. und der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Urheberrechten durch einen Musikkomponisten ist gemäß Artikel 20.Eins.26 des Gesetzes 37/1992 von der MwSt. befreit. Leistungen, die von der Übertragung von Rechten abweichen, wie etwa musikalische Darbietungen, unterliegen jedoch der Steuer. Bei der Einkommensteuer werden Einnahmen aus der Übertragung von Rechten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingestuft, sofern keine Organisation von Produktionsmitteln vorliegt. Unentgeltliche Auftritte begründen keine Einkünfte in der Einkommensteuer, wenn deren Unentgeltlichkeit nachgewiesen wird.

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