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Ein Gastgewerbeverband erkundigt sich, ob Wanderungen, geführte Touren und Transportleistungen als ergänzende Leistungen im Rahmen des IAE gelten und wie diese hinsichtlich der MwSt. und der Einkommensteuer zu behandeln sind. Die DGT stellt klar, dass sie als ergänzende Leistungen gelten können, wenn sie direkt betrieben werden und ausschließlich für Kunden bestimmt sind, und erläutert die steuerliche Behandlung in den anderen Steuerarten.
Cuestión planteada 1º En relación lo previsto en la regla 4ª.2.F) de la Instrucción sobre la actividad de hospedaje (hotel, hostal, fonda, casa rural, alojamiento turístico, etc.), se plantea si los citados servicios están incluidos como servicios complementarios y epígrafe del Impuesto sobre Actividades Económicas en el que los asociados tienen que darse de alta.
En el IAE, las rutas de senderismo, visitas guiadas y transporte son servicios complementarios si se explotan directamente y son para uso exclusivo de los clientes, sin necesidad de alta en otra rúbrica. En el IVA, el transporte de pasajeros tributa al 10%, mientras que las rutas de senderismo y visitas guiadas tributan al tipo general del 21%. En el IRPF, las rentas de estos servicios complementarios se consideran rendimientos de actividades económicas.
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