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Eine in Spanien ansässige Person bezieht Renten der spanischen Sozialversicherung (INSS) sowie eine Witwenrente der französischen öffentlichen Verwaltung. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der ausländischen Rente von weniger als 1.500 Euro pro Jahr die Grenze für die Steuererklärungspflicht bei 22.000 Euro liegt.
Cuestión planteada Obligación de presentar declaración del IRPF.
Los residentes en España tributan por su renta mundial. Según el Convenio con Francia, las pensiones públicas solo tributan en Francia, salvo que el pensionista sea nacional español sin nacionalidad francesa. Si la pensión extranjera es inferior a 1.500 euros anuales, el límite de exención para declarar por rendimientos del trabajo es de 22.000 euros. Al no superar este límite, no existe obligación de presentar declaración.
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