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V1767-22 26. Juli 2022 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · seguro colectivo

Leistungen aus kollektiven Altersvorsorgeversicherungen sind von der 40-%- und 30-%-Reduktion ausgeschlossen

Der Anfragende erkundigt sich, ob er bei Erhalt einer Altersvorsorgeleistung aus einer im Jahr 2012 abgeschlossenen kollektiven Versicherung steuerliche Reduktionen anwenden kann. Die DGT stellt fest, dass die 40-%-Reduktion aufgrund des Vertragsdatums nach 2006 nicht anwendbar ist und die 30-%-Reduktion ebenfalls nicht gilt, da diese Art von Leistungen von der entsprechenden Minderung ausgeschlossen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Leistung. Möglichkeit der Anwendung eines Abzugs.

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus Kollektivversicherungen, die Rentenverpflichtungen begründen, werden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eingestuft. Der Abzug von 40 % findet keine Anwendung, da die Versicherung im November 2012 abgeschlossen wurde und somit außerhalb der Übergangsregelung für Verträge vor Januar 2006 liegt. Ebenso ist der Abzug von 30 % für unregelmäßige Einkünfte nicht anwendbar, da Artikel 18 des LIRPF die Leistungen gemäß Artikel 17.2.a).5ª. ausdrücklich von diesem Abzug ausschließt.

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