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V1759-22 22. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · dietas

Verpflegungsmehraufwendungen für Reisen in andere als die üblichen Gemeinden können von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sein

Ein Handelsvertreter erkundigt sich, ob die tägliche Pauschale von 15,77 Euro, die er für Routenfahrten erhält, von der IRPF-Quellensteuer befreit ist. Die DGT antwortet, dass diese Beträge nicht steuerpflichtig sind, wenn die Reisevoraussetzungen und die quantitativen Grenzen der Verordnung erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die genannte Pauschale von der IRPF-Quellensteuer befreit ist.

Die Entscheidung der DGT

Zuschüsse für Verpflegung und Unterbringung sind nicht steuerpflichtig, wenn sie für Reisen in Gemeinden gezahlt werden, die nicht dem üblichen Arbeitsort und dem Wohnsitz entsprechen. Damit die Verpflegungspauschale steuerfrei bleibt, darf sie 26,67 Euro pro Tag in Spanien oder 48,08 Euro im Ausland ohne Übernachtung nicht überschreiten. Der Zahler muss Tag, Ort und Grund der Reise nachweisen, wobei es nicht erforderlich ist, den genauen Betrag zu rechtfertigen, solange die Grenzwerte nicht überschritten werden.

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