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V1758-25 30. September 2025 · SG de Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · planes de previsión asegurados

Anwendung des 40 %-Abzugs auf Versicherungs-Vorsorgepläne bei Auszahlung innerhalb der gesetzlichen Frist möglich

Ein Anfragender erkundigt sich, ob der 40 %-Abzug auf einen Versicherungs-Vorsorgeplan mit Beiträgen vor 2007 angewendet werden kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Leistung als Kapitalstock und innerhalb der in der zwölften Übergangsbestimmung festgelegten Fristen ausgezahlt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Anwendung des im Übergangsregime vorgesehenen Abzugs von 40 Prozent.

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus versicherten Vorsorgeplänen sind Arbeitsentgelt. Bei einer Kapitalauszahlung kann der Abzug von 40 % auf den Teil angewendet werden, der den bis zum 31. Dezember 2006 geleisteten Beiträgen entspricht. Hierfür müssen mehr als zwei Jahre seit dem ersten Beitrag vergangen sein und die Auszahlung muss innerhalb der durch die zwölfte Übergangsbestimmung je nach Jahr des Eintritts des Versicherungsfalls vorgegebenen Frist erfolgen. Da der Versicherungsfall in diesem Fall im Jahr 2025 eintritt, endet die Frist am 31. Dezember 2027.

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