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V1755-14 4. Juli 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Einkünfte aus einer vermieteten Immobilie werden dem Alleineigentümer zugeordnet

Es wird angefragt, wie die Mieteinnahmen einer vermieteten Immobilie einzeln zuzurechnen sind, wenn der Eigentümer verheiratet ist und der Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt, die Immobilie jedoch als getrenntes Eigentum (Privatvermögen) vorliegt. Die DGT stellt klar, dass die Einkünfte entsprechend der rechtlichen Eigentumsverhältnisse der Immobilie zuzurechnen sind.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Individualización de las rentas derivadas del arrendamiento.

Die Entscheidung der DGT

Los rendimientos del capital inmobiliario se atribuyen a los contribuyentes que sean titulares de los elementos patrimoniales de los que provengan. En este caso, al ser el local un bien privativo del consultante, los rendimientos del arrendamiento deben atribuirse íntegramente a él según su titularidad jurídica.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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