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Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob der Ausnahmezustand die zweijährige Frist für die Steuerbefreiung bei Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz beeinflusst. Die DGT stellt klar, dass die Fristen vom 14. März bis zum 30. Mai 2020 ausgesetzt waren, wodurch die Erfüllung der Voraussetzung ermöglicht wird.
Cuestión planteada Efectos de la declaración del estado de alarma sobre el plazo de 2 años de la exención por reinversión.
Los plazos para la exención por reinversión se paralizan desde la entrada en vigor del Real Decreto 463/2020 (14 de marzo de 2020) hasta el 30 de mayo de 2020. Esta suspensión afecta tanto al plazo de dos años para la reinversión como al plazo de dos años anteriores para la adquisición de la nueva vivienda. Por tanto, el cómputo de dichos periodos se detiene durante ese intervalo temporal.
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