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V1751-14 4. Juli 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Argentinische Gnadenrente stellt eine Vermögensertragsgewinn in der Einkommensteuer dar

Es wurde angefragt, ob eine nach argentinischem Recht gewährte Gnadenrente infolge der Freiheitsstrafe des Ehegatten von der Einkommensteuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass diese Leistung einen steuerpflichtigen Vermögensertrag darstellt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob diese Bezüge von der Einkommensteuer der natürlichen Personen befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Der in Gesetz Nr. 24.043 vorgesehene Vorteil stellt gemäß Artikel 33.1 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) einen Veräußerungsgewinn dar. Da er nicht aus der Übertragung eines Vermögensgegenstandes resultiert, wird er gemäß Artikel 48 des LIRPF in die allgemeine Bemessungsgrundlage einbezogen. Diese Gewinne unterliegen keinen anwendbaren gesetzlichen Befreiungen oder Steuerbefreiungen.

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