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V1739-25 24. September 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Schulden oder Hypotheken auf einer Immobilie können beim Erwerbswert nicht abgezogen werden

Ein Steuerpflichtiger fragt nach der Berechnung des Erwerbswerts einer bei einer Versteigerung erworbenen Immobilie, die mit einer Hypothek belastet war. Die DGT stellt klar, dass der Erwerbswert dem tatsächlich gezahlten Betrag zuzüglich der damit verbundenen Kosten und Steuern entspricht, wobei ein Abzug der Belastungen oder Schulden der Immobilie nicht zulässig ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anschaffungswert der Immobilie zur Berechnung des Veräußerungsgewinns oder des Veräußerungsverlusts in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Der Anschaffungswert setzt sich aus dem tatsächlichen Anschaffungsbetrag, den Kosten für Investitionen, Verbesserungen, Ausgaben und inhärenten Steuern zusammen, unter Ausschluss der Zinsen. Es ist nicht möglich, die Lasten und Schulden abzuziehen, die die Immobilie zum Zeitpunkt ihres Erwerbs belasteten.

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