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Der Steuerpflichtige erkundigt sich nach der Besteuerung eines Erbvertrags nach dem Zivilgesetzbuch von Katalonien zur Vorwegnahme des Pflichtteils. Die DGT erläutert, dass diese Verträge Erbengrundlagen sind und dass die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten den Steuerentstehungstatbestand vorwegnimmt.
Gestellte Frage: Besteuerung des Erbvertrags.
Erbverträge sind Erbengrundlagen, die nach dem Tatbestand der Erbschaft besteuert werden (Art. 3.1.a LISD). Wenn der Vertrag kumulativ ist, begründet die gegenwärtige Übertragung von Vermögenswerten einen anderen Steuerentstehungstatbestand als der nach dem Tod eintretende. Handelt es sich um eine Einzelzuweisung, gilt die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten als Schenkung und wird als solche besteuert (Art. 3.1.b LISD).
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