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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Verkauf von Auslandsvermögen im Modell 720 zu melden ist, wenn der Erlös auf ein ebenfalls im Ausland befindliches Konto eingezahlt wird. Die DGT stellt klar, dass die Veräußerung von Wertpapieren die Meldepflicht begründet, es sei denn, der Erlös wird vollständig in andere Wertpapiere reinvestiert oder es bestand zuvor ohnehin keine Meldepflicht.
Cuestión planteada ¿Cómo se debe declarar en el modelo 720 en aquel caso de que se vendan valores depositados en el extranjero y el importe obtenido se mantiene en cuentas abiertas asimismo en el extranjero?
La enajenación de valores determina la obligatoriedad de presentar la declaración informativa según el artículo 42 ter del Reglamento General de Aplicación de los Tributos, salvo que no se hubiera tenido obligación previa sobre dichos valores. Si la pérdida de titularidad es por compra-venta y el importe se reinvierte íntegramente en otros valores, se puede sustituir la obligación de informar sobre las cancelaciones por la de declarar los saldos a 31 de diciembre. El ingreso del dinero en una cuenta en el extranjero también obliga a informar si se superan los límites de saldos de 50.000 euros, salvo que la cuenta ya se declarara y el incremento sea inferior a 20.000 euros.
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