Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1715-17 4. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · comunidad de propietarios

Eigentümergemeinschaften dürfen keine Umsatzsteuer auf Hausgeld oder Sonderumlagen erheben

Es wurde angefragt, ob eine Eigentümergemeinschaft ihren Mitgliedern Umsatzsteuer auf die monatlichen Hausgelder in Rechnung stellen darf. Die DGT entschied, dass dies grundsätzlich nicht zulässig ist, da die Gemeinschaft nicht als Unternehmer oder Freiberufler agiert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Wohnungseigentümergemeinschaft die Umsatzsteuer gegenüber den Miteigentümern bei der Erhebung der Gemeinschaftsbeiträge berechnen muss.

Die Entscheidung der DGT

Wohnungseigentümergemeinschaften erfüllen nicht die Voraussetzungen, um als Unternehmer oder Freiberufler zu gelten, sondern agieren als Endverbraucher. Daher dürfen sie keine Umsatzsteuer auf Gemeinschaftsbeiträge oder Sonderumlagen berechnen und die gezahlte Steuer auch nicht abziehen. Sie dürfen nur dann Umsatzsteuer berechnen, wenn sie unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeiten ausüben, wie etwa die Vermietung von Gemeinschaftsflächen.

Kostenloses Erstgespräch buchen