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V1705-21 2. Juni 2021 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · mediación

Die Vermittlung beim Verkauf von Geschäftsanteilen kann von der MwSt. befreit sein, wenn die Anforderungen an Unabhängigkeit und Tätigkeit erfüllt sind

Eine Gesellschaft erkundigte sich, ob ihre Vermittlungsleistungen beim Verkauf von Geschäftsanteilen an eine luxemburgische Holding der MwSt. unterliegen und ob sie von einer Befreiung profitieren. Die DGT erläutert, dass die Steuerpflicht davon abhängt, ob die Holding eine wirtschaftlich tätige Einheit oder eine reine Beteiligungsgesellschaft ist, und die Befreiung davon abhängt, ob die Tätigkeit eine tatsächliche Vermittlung oder eine Beratungsleistung darstellt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ort der sonstigen Leistungen im Hinblick auf die Umsatzsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die MwSt.-Pflicht hängt davon ab, ob die Holdinggesellschaft „gemischt“ (greift in die Geschäftsführung ein und ist Unternehmer) oder „rein“ (reiner Anteilseigner und kein Unternehmer) ist. Wenn die Holding rein ist, wird die Dienstleistung in Spanien erbracht. Damit die Vermittlung gemäß Art. 20.Uno.18)m) befreit ist, muss der Anbieter ein unabhängiger Dritter sein, der die Parteien zusammenführt und aktiv an der Verhandlung teilnimmt, anstatt sich auf die Bereitstellung von Informationen oder die Erbringung von Beratungs-, Analyse- oder Marketingleistungen zu beschränken.

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