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V1705-15 29. Mai 2015 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Sonderregimes für Sacheinlagen von Geschäftsanteilen

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer Geschäftsanteile an einer Holdinggesellschaft in eine andere Gesellschaft unter das steuerliche Sonderregime fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die erforderlichen Beteiligungsquoten erfüllt sind und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die beschriebene Transaktion unter das Sondersteuerregime gemäß Kapitel VII des Titels VII des Körperschaftsteuergesetzes 27/2014 vom 27. November fallen kann.

Die Entscheidung der DGT

Damit die Einbringung von Anteilen oder Gesellschaftsanteilen durch natürliche Personen unter das Sonderregime fällt, müssen diese mindestens 5 % des Eigenkapitals des Unternehmens darstellen und im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten worden sein. Zudem muss der Einbringer nach der Einbringung eine Beteiligung von mindestens 5 % am Eigenkapital des empfangenden Unternehmens halten. Die Transaktion darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen, sondern muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen wie der Umstrukturierung oder Rationalisierung von Tätigkeiten beruhen.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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