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V1704-18 14. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · régimen especial de tributación

Voraussetzungen für die Anwendung des Sonderbesteuerungsregimes gemäß Art. 93 LIRPF bei beruflicher Versetzung

Ein deutscher Staatsangehöriger, der in den letzten 10 Jahren nicht in Spanien ansässig war, erkundigt sich, ob er das Sonderbesteuerungsregime nach Art. 93 LIRPF in Anspruch nehmen kann, nachdem er von einem slowakischen Unternehmen in Spanien eingestellt wurde. Die DGT stellt fest, dass dieses Regime gewählt werden kann, sofern die Voraussetzungen der vorherigen Nichtansässigkeit, der Kausalität der Versetzung durch die Erwerbstätigkeit und das Fehlen von Einkünften aus einer Betriebsstätte erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si le es de aplicación el régimen fiscal especial regulado en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.

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