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V1702-22 15. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Saisonale Einkünfte werden nicht auf das Jahr hochgerechnet, um die Ausschlussgrenze der Einkommensteuer zu bestimmen

Der Anfragende erkundigt sich, ob Einkünfte, die in einem Zeitraum von weniger als einem Jahr erzielt wurden, auf das Jahr hochgerechnet werden müssen, um die Einkommensgrenze für die Methode der pauschalierten Gewinnermittlung (estimación objetiva) zu berechnen. Die DGT stellt klar, dass die allgemeine Regel zur Hochrechnung bei im Vorjahr begonnenen Tätigkeiten für saisonale Aktivitäten keine Anwendung findet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob für die Bestimmung der Ausschlussgröße nach Umsatzhöhe die im Zeitraum der Tätigkeit erzielten Einkünfte auf das Jahr hochgerechnet werden müssen.

Die Entscheidung der DGT

Zur Bestimmung der Ausschlussgröße nach Umsatzhöhe im Rahmen der objektiven Schätzungsmethode werden die Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Jahres berechnet. Wenn die Tätigkeit im Vorjahr begonnen wurde, werden die Einkünfte auf das Jahr hochgerechnet, außer bei saisonalen Tätigkeiten, die über einen Zeitraum von nicht mehr als 180 Tagen ausgeübt werden. Im Falle saisonaler Tätigkeiten wird die Größe nach den Einkünften bestimmt, die in dem Zeitraum des Vorjahres erzielt wurden, in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde.

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