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Es wurde angefragt, ob bei der Steuerbefreiung für Einkünfte aus Auslandstätigkeit die Reisetage oder Wochenenden ohne Erwerbstätigkeit mitzählen. Die DGT stellt klar, dass sowohl die Reisetage als auch die nicht arbeitstage innerhalb des vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltszeitraums einzubeziehen sind.
Cuestión planteada En relación con la exención regulada en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, conocer cuáles son los días que se computan en la exención. En concreto, se pregunta por aquéllos en los que no se realiza trabajo en el extranjero por tratarse de días no laborables (sábados y domingos, en los que el empleado permanece desplazado en el extranjero pero no lleva a cabo trabajo) o por tratarse de los días de viaje al país de destino o de regreso.
Para calcular la exención, se computan los días naturales que el trabajador esté desplazado para realizar la prestación de servicios, incluyendo fines de semana o festivos que formen parte del periodo de desplazamiento ordenado por el empleador. Asimismo, los rendimientos correspondientes a los días de viaje al país de destino o de regreso a España también se consideran comprendidos en los trabajos efectivamente realizados en el extranjero.
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