Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1684-14 2. Juli 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión total

Anwendung des Sonderregimes für Spaltungen bei Erfüllung handelsrechtlicher Anforderungen und wirtschaftlicher Gründe

Eine Muttergesellschaft erkundigt sich, ob ihr Projekt einer Gesamtspaltung unter das steuerliche Sonderregime fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime anwendbar ist, sofern die Spaltung den handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und aus triftigen wirtschaftlichen Gründen erfolgt, statt lediglich steuerliche Vorteile zu verfolgen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Transaktion unter das Sondersteuerregime des Kapitels VIII, Titels VII des Neufassungstextes des Körperschaftsteuergesetzes fallen kann, der durch das Königliche Legislative Dekret 4/2004 vom 5. März verabschiedet wurde.

Die Entscheidung der DGT

Um das Sonderregime für Spaltungen anzuwenden, muss die Transaktion dem Konzept der Gesamtspaltung nach dem Gesetz über Strukturänderungen entsprechen. Wenn die Gesellschafter Anteile an den begünstigten Unternehmen im Verhältnis zu ihrer bisherigen Beteiligung erhalten, ist es nicht erforderlich, dass die Vermögenswerte Geschäftsbereiche bilden. Darüber hinaus muss die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht primär auf die Erlangung eines Steuervorteils abzielen.

Kostenloses Erstgespräch buchen