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V1683-23 13. Juni 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pensión compensatoria

Die Zahlung für die Nutzung des Familienwohnsitzes ist nicht als nachehelicher Unterhalt in der Einkommensteuer abzugsfähig

Die Steuerpflichtige fragt, ob die monatliche Zahlung von 1.000 Euro an ihren Ex-Partner, die gerichtlich für die Nutzung der Wohnung festgelegt wurde, in ihrer Einkommensteuer abzugsfähig ist. Die DGT antwortet, dass diese Zahlung keinen nachehelichen Unterhalt darstellt und daher keinen Abzug von der Bemessungsgrundlage ermöglicht.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Auswirkungen der Zahlung dieses monatlichen Betrags auf die Einkommensteuererklärung der Steuerpflichtigen.

Die Entscheidung der DGT

Die Zahlung von Beträgen für die Überlassung des Nutzungsrechts am Familienwohnsitz kann nicht als nachehelicher Unterhalt betrachtet werden. Damit eine Zahlung gemäß Artikel 55 des LIRPF abzugsfähig ist, muss es sich um einen nachehelichen Unterhalt gemäß Artikel 97 des Zivilgesetzbuches handeln. Da es sich um eine Vergütung für die Nutzung der Wohnung handelt, hat die Zahlung keine Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung der zahlenden Person.

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