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Der Anfragende möchte wissen, ob der Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen in einem Wohngebäude geltend gemacht werden kann, dessen Rechnungen aus dem Jahr 2019 stammen. Die DGT stellt klar, dass der Abzug nur für Beträge anwendbar ist, die zwischen dem Inkrafttreten des Real Decreto-ley 19/2021 und dem 31. Dezember 2025 gezahlt wurden.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la deducción por obras de rehabilitación energética en viviendas prevista en el apartado 3 de la disposición adicional 50ª de la Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La deducción por obras de rehabilitación energética en edificios de uso predominante residencial solo es aplicable a las cantidades satisfechas desde la entrada en vigor del Real Decreto-ley 19/2021, de 5 de octubre, hasta el 31 de diciembre de 2025. Al haberse realizado las obras y expedido las facturas en el año 2019, no se cumplen los requisitos temporales para acceder a la deducción.
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