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V1678-22 14. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Vom Hilfsverein während der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlte RETA-Beiträge gelten als Arbeitseinkommen

Ein Selbstständiger fragt an, ob die Zahlung seiner RETA-Beiträge durch den Hilfsverein während eines krankheitsbedingten Ausfalls Auswirkungen auf die Einkommensteuer (IRPF) hat. Die DGT antwortet, dass dieser Betrag als Arbeitseinkommen gilt, aber auch als abzugsfähiger Aufwand.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Auswirkungen auf die Einkommensteuer der Personen durch die Zahlung der Beiträge des Selbstständigen durch den entsprechenden Hilfsverein während der besagten Situation der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

Die Entscheidung der DGT

Die Leistungen der Sozialversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit sind gemäß Artikel 17.2.a)1 der LIRPF Arbeitseinkommen. Das Einkommen umfasst den Betrag der vom kooperierenden Hilfsverein gezahlten RETA-Beiträge. Dieser Beitragseinzahlung führt jedoch zu einem abzugsfähigen Aufwand bei der Ermittlung des Nettoeinkommens der wirtschaftlichen Tätigkeit.

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