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V1671-22 13. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · prestación única

Übergabe von Grundstück und Wohngebäude bei schlüsselfertigen Verträgen als einheitliche Leistung mit 10 % Steuersatz

Ein Bauträger erkundigte sich, ob die Übergabe eines Grundstücks als Sicherheit und die anschließende Übergabe eines nach schlüsselfertigem Vertrag errichteten Wohngebäudes eine einheitliche Umsatzsteueroperation darstellen. Die DGT entschied, dass es sich um eine einheitliche Leistung handelt, bei der das Wohngebäude die Hauptleistung und das Grundstück die Nebenleistung darstellt, woraufhin der ermäßigte Steuersatz Anwendung findet.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob diese Vorgänge für Zwecke der Mehrwertsteuer eine einheitliche Transaktion darstellen, sowie weitere Fragen zur Besteuerung desselben, wie etwa die Steuerentstehung und der anwendbare Steuersatz.

Die Entscheidung der DGT

Die Übergabe des Grundstücks und das zukünftige Bauwerk stellen aus wirtschaftlicher Sicht eine einheitliche Transaktion dar, da sie unzertrennlich sind. Die Übergabe des fertiggestellten Wohnhauses ist die Hauptleistung und die vorangehende Übergabe des Grundstücks ist eine Nebenleistung. Der anwendbare Steuersatz beträgt 10 %, da es sich um Gebäude handelt, die als Wohnraum geeignet sind. Die Steuerentstehung erfolgt bei der Übergabe des Wohnhauses oder im Zeitpunkt der Vorauszahlungen.

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