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Der Anfragende möchte wissen, ob er im Jahr 2015 die Miete für seinen Hauptwohnsitz für den Zeitraum vor seinem Umzug steuerlich geltend machen kann. Die DGT stellt fest, dass er aufgrund der Übergangsregelung den Abzug bis zum Datum des Wohnsitzwechsels anwenden kann.
Cuestión planteada Si en la declaración del impuesto del año 2015 podría practicar deducción por el tiempo en que residió en la vivienda.
Los contribuyentes que hubieran celebrado un contrato de alquiler antes del 1 de enero de 2015 y hubieran tenido derecho a la deducción en periodos anteriores, pueden aplicarla según la normativa vigente a 31 de diciembre de 2014. En este caso, el contribuyente puede practicar la deducción por el alquiler de su vivienda habitual hasta la fecha en que se produjo el cambio de residencia.
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