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V1667-17 27. Juni 2017 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · comunidad de bienes

Auflösung von Gütergemeinschaften unterliegt der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte bei proportionaler Zuteilung

Die Anfragenden erkundigen sich nach der steuerlichen Behandlung der Auflösung von drei verschiedenen Gütergemeinschaften. Die DGT stellt klar, dass die Auflösung einer Gemeinschaft durch proportionale Zuteilung keine Übertragung darstellt und daher unter die Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte fällt, sofern keine Zuteilungsüberschüsse vorliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung einer Gütergemeinschaft durch die Zuweisung von Vermögenswerten im Verhältnis der Beteiligungsquote stellt keine Vermögensübertragung dar. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung nach der Modalität der dokumentierten Rechtsgeschäfte, sofern die Anforderungen an eine öffentliche Urkunde, Werthaltigkeit und Eintragungsfähigkeit erfüllt sind. Erhält ein Miteigentümer Vermögenswerte mit einem Wert, der seine Quote übersteigt, stellt dieser Überschuss eine entgeltliche Übertragung dar. Um die Besteuerung entgeltlicher Übertragungen von unteilbaren Vermögenswerten zu vermeiden, muss der Ausgleich des Überschusses zwingend in bar erfolgen.

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