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V1662-22 11. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Befreiung von der Mehrwertsteuer bei Exporttransportdienstleistungen abhängig vom Empfänger

Ein Logistikunternehmen erkundigte sich, ob seine Transportdienstleistungen für Sendungen außerhalb der EU der Mehrwertsteuer unterliegen oder von dieser befreit sind. Die DGT erläutert, dass die Befreiung davon abhängt, ob die Dienstleistung direkt an den Exporteur oder an Zwischenhändler, die im Namen des Exporteurs handeln, oder an Zollagenten erbracht wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die von der Anfragenden erbrachten Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen oder von ihr befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Transportdienstleistungen im Zusammenhang mit Exporten sind von der MwSt. befreit, wenn sie dem Exporteur, dem Erwerber oder Spediteuren, Frachtführern oder Zollagenten erbracht werden, die im Auftrag des Exporteurs oder Erwerbers handeln. Die Befreiung findet keine Anwendung, wenn der Empfänger ein Vermittler ist, der in eigenem Namen handelt, oder wenn ein Spediteur, Frachtführer oder Zollagent in eigenem Namen für einen anderen Vermittler handelt, der gegenüber dem Exporteur ebenfalls in eigenem Namen handelt.

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