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Der Anfragende möchte wissen, ob die verspätete Einreichung einer Einkommensteuererklärung zur Erstattungsforderung sanktionierbar ist, wenn keine Deklarationspflicht besteht. Die DGT stellt klar, dass der Steuerpflichtige zwar das Recht hat, keine Erklärung abzugeben, sich jedoch bei einer freiwilligen Abgabe an die gesetzlichen Fristen halten muss. Eine verspätete Einreichung kann daher sanktionierbar sein.
Cuestión planteada El consultante plantea si es sancionable realizar una declaración extemporánea del IRPF a devolver, siendo no obligado tributario.
Los contribuyentes exentos de declarar por el artículo 96.2 de la LIRPF tienen el derecho de no hacerlo, pero si deciden presentar la autoliquidación deben cumplir con los requisitos de plazo del artículo 97.1 de la LIRPF. La presentación extemporánea de una autoliquidación es una infracción según el artículo 198.1 de la LGT, aunque para que sea sancionable debe valorarse el elemento subjetivo de culpabilidad o negligencia por la Administración. Por tanto, la conducta es susceptible de sanción siempre que se cumplan los requisitos legales y concurra culpabilidad.
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