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Ein schwedischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er aufgrund der schwedischen „Drei-Jahres-Regel“ in den Jahren 2014 bis 2016 in Schweden steuerpflichtig bleiben kann, obwohl er mehr als 183 Tage mit seiner Familie in Spanien verbringt. Die DGT erläutert, dass im Falle eines Wohnsitzkonflikts das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Schweden anzuwenden ist, um den Mittelpunkt der Lebensinteressen oder den gewöhnlichen Aufenthalt zu bestimmen.
Cuestión planteada El consultante plantea si es correcto interpretrar que en su caso se cumplirían los requisitos establecidos en el Convenio Hispano-Sueco, siéndole aplicable la "regla de los tres años" contenida en dicho Convenio, y siendo considerado, en consecuencia, residente fiscal en Suecia durante 2014, 2015 y 2016.
Si el consultante permanece más de 183 días en España, será residente fiscal en este país según la LIRPF. Ante un conflicto de residencia con Suecia, si no se determina el centro de intereses vitales (económicos y personales), se aplicará el criterio de la residencia habitual según el Convenio. Si el consultante vive habitualmente en España, el conflicto se resuelve a favor de España, obligándole a tributar por su renta mundial.
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