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V1641-26 18. Juni 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · operación acordeón

Entschädigung für nicht ausgeführte Zeichnungsrechte als Vermögensertrag in der allgemeinen Bemessungsgrundlage steuerpflichtig

Ein Aktionär war an einer Kapitalherabsetzung mit Erhöhung (Operación Acordeón) beteiligt, bei der seine Zeichnungsrechte am Markt verkauft wurden. Die Finanzbehörde stellt fest, dass der Verlust aus der Abschreibung der Aktien, der Gewinn aus dem Verkauf der Rechte und die aufgrund eines Fehlers des Finanzinstituts erhaltene Entschädigung steuerlich unterschiedlich behandelt werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Qualifizierung und Art der Einbeziehung der erhaltenen Entschädigung in die Einkommensteuer der natürlichen Personen.

Die Entscheidung der DGT

Der Verlust aus der Abschreibung von Aktien wird in die Sparsteuerbemessungsgrundlage einbezogen. Der Gewinn aus dem Verkauf von Zeichnungsrechten wird ebenfalls in die Sparsteuerbemessungsgrundlage einbezogen. Die erhaltene Entschädigung für den wirtschaftlichen Schaden durch die Nichtausführung des Zeichnungsauftrags wird als Veräußerungsgewinn eingestuft, der in die allgemeine Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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